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Bausparförderung

Bausparförderung







Seit langer Zeit sind Wohnungsbau und die persönliche Bildung von Eigentum hohe politische Ziele. Deshalb hat der Staat sich unterschiedliche Förderprogramme überlegt, mit denen er den Sparer bei seinem Vorhaben unterstützen möchte. Der Staat fördert Bausparer gezielt zum einen durch die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage. Zum anderen bezieht seit neuestem das Gesetz zur Eigenheimrente das Bausparen in die Riester- Förderung mit ein. Dieses staatliche Engagement soll zum Ausbau der Wohnungsversorgung beigetragen, die gesamtwirtschaftliche Sparquote erhöhen und die private Altersvorsorge durch mietfreies Wohnen unterstützen.



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Dabei ist die Wohnungsbauprämie eine zentrale Säule der staatlichen Wohnungsbauförderung. Nach den Satzungen der Wohnungsbauprämie belohnt der Staat spezielle Aufwendungen, die der Wohnungsbaufinanzierung dienen. Anspruch auf Wohnungsbauprämie hat jeder Sparer ab 16 Jahren, der mindestens einen Betrag in Höhe von 50,00 € pro Jahr für seinen Bausparvertrag spart. Dabei müssen Sie beachten, dass Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen einen Betrag von 25.600 € als Single und 51.200 als Ehepaar nicht übersteigen darf, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten. Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist die weitere Säule der staatlichen Bausparförderung.

Neben der Wohnungsbauprämie gibt es hier vom Staat noch einmal 9 % Zulage geschenkt. Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat jeder Bausparer, der jährlich bis zu 470 € seines Gehaltes direkt auf sein Bausparkonto einzahlt. Um Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage zu erlangen, kann dieser Betrag auch von Ihrem Arbeitgeber in Form von vermögenswirksamen Leistungen erbracht werden. Beachten Sie dabei bitte, dass die Arbeitnehmersparzulage nur dann gewährt wird, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 17.900 Euro als Single oder 35.800 Euro als Ehepaar nicht übersteigt. Und seit neuestem wird die Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, durch das neue Eigenheimrente-Gesetz mit der Geldrente auf eine Stufe gestellt und staatlich gefördert. Anspruch auf die Eigenheimrente hat grundsätzlich jeder, allerdings mit Ausnahme von nicht pflichtversicherten Selbständigen und Berufsgruppen, die Versorgungswerken angehören.

Sogar nicht berufstätige Ehepartner können einen Vertrag abschließen und von der Förderung mittelbar profitieren. Dafür müssen sie nichts einzahlen und bekommen dennoch die anteilige Zulage. Gefördert werden dabei jegliche Sparbeiträge zur Finanzierung von Neubau oder Kauf von selbst genutzten Immobilien. Eine Förderung von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen ist dabei allerdings ausgeschlossen. Sollten Sie bereits einen Riester-Vertrag haben, können Sie dieses Kapital jederzeit bis zu 75 Prozent oder zu 100 Prozent zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum einsetzen. Zu all diesen Förderungen beraten Sie die Mitarbeiter der Bausparkassen gerne ausführlich und Sie erhalten die besten Vorschläge, wie Sie diese Förderungen am besten in Ihren persönlichen Bausparplan mit einbauen können.

Informationen: Stand 2011



Hinweis: Überprüfen Sie genau Ihren Bausparbedarf, umso zusätzliche Bausparzinsen bzw. Gebühren zu vermeiden.







bb